Drohnen

Drohnen stören unsere Privatsphäre. Viele Hallstätterinnen und Hallstätter sind genervt, wenn wieder einmal eine Drohne über den Garten fliegt oder ins Wohnzimmerfenster hineinfilmt.

Das sich bisher Niemand so recht um dieses Ärgernis angenommen hat, sind die Bürger für Hallstatt aktiv geworden.

Zuerst einmal haben wir ein Hinweisschild erworben, das Sie hier als .pdf downloaden können bzw. bei Siegrid als Blechschild zum Selbstkostenpreis kaufen können.

Rechtsauskunft Austro Control

Als nächsten Schritt haben wir uns an die zuständige Luftaufsichtsbehörde mit dem Ersuchen um Rechtsauskunft gewandt. Die Austro Control antwortete:

"Wer gegen das Luftfahrtgesetz  verstößt und ein unbemanntes Luftfahrzeug ohne entsprechende Bewilligung betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung gemäß § 136 LFG, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 22.000 Euro bestraft werden kann. Zuständig für die Verfolgung solcher Verwaltungsübertretungen ist gemäß § 169 Abs. 1 LFG die Bezirksverwaltungsbehörde. Wir ersuchen daher, die Anzeige direkt an die örtliche zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat zu richten."

 

Rechtslage

Drohnenflüge über Touristenansammlungen fallen unter § 171 Abs 1 Luftfahrtgesetz. Demnach können Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes Flüge untersagen, wenn die Sicherheit der Luftfahrt oder anderer öffentlicher Interessen gefährdet ist. Der Begriff "Flüge" unterscheidet nicht zwischen bemannt und unbemannt, und andere öffentliche Interessen schließen die Sicherheit von Personen ein. Die Aufzählung typischer Anlassfälle in Abs 1 (betrunkener Pilot, Personenbeförderung ohne Bewilligung, etc.) ist bloß demonstrativ ("insbesondere") und nicht abschließend Wir fordern deshalb die Polizei auf, das Luftfahrtgesetz zu vollziehen und Drohnenflüge über Touristenansammlungen zu untersagen.

 

 

Rechtsauskunft Bezirkshauptmann

Mit dieser Information wandten wir uns nun an Herrn Bezirkshauptmann Mag. Lanz. Am 23. 10. 2017 erhielten wir folgende Antwort:

 

"Ich habe nach dem Einlangen Ihres Schreibens interne und externe Gespräche geführt.  Die Rechtslage zum Thema „Drohen“ ist auf den Homepages des BMVIT und der Austro-Control ausführlich erläutert. Ich nehme an, dass Sie diese Informationen bereits kennen.

Praktisch empfehle ich, jeden rechtswidrigen Betrieb einer Drohne zur Anzeige zu bringen.

Die BH wird ein Strafverfahren einleiten und zu Ende bringen.
[Hervorhebung BfH]

Eine Anzeige kann von jedem Bürger/von jeder Bürgerin eingebracht werden.

 

Ich habe die Polizei vor Ort gebeten, auf dieses Thema eine besondere Aufmerksamkeit zu legen. [Hervorhebung BfH]

 

In der Hoffnung, zur Lösung der Belästigung etwas beitragen zu können verbleibe ich 

mit besten Grüßen

 

Alois Lanz"