Vorbehaltsgemeinde

Seit Jänner 2021 ist die Gemeinde Hallstatt durch unsere Hartnäckigkeit Vorbehaltsgemeinde. Um ein Haus in Hallstatt erwerben zu können, muss man seinen Lebensmittelpunkt nach Hallstatt verlegen und hier auch den Hauptwohnsitz anmelden. Diesen Entschluss haben wir im Gemeinderat alle gemeinsam gefasst. In der Umsetzung treten wir dafür ein, dass für niemanden eine Ausnahme gemacht wird.