Entschließung zur Einrichtung von Feuerwehrzonen

In der Gemeinderatssitzung vom 25. 2. 2016 haben die BfH folgende Entschließung zur Abstimmung eingebracht:

 

Der Gemeinderat wolle beschließen

 

Der Bürgermeister wird gem §63 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung ersucht alle notwendigen Schritte zu unternehmen um im Markt alle Zufahrten und Durchfahrten sowie Freiflächen, die für das Aufstellen von Einsatzfahrzeugen dienen oder bestimmt sind, ständig frei zu halten und ordnungsgemäß zu kennzeichnen.

 

Begründung

Das von Jahr zu Jahr steigende Verkehrsaufkommen und das "wilde Parken" im Markt schaffen Engstellen und beanspruchen Freiflächen die im Ernstfall für Einsatzfahrzeuge gebraucht werden würden. Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung muss jederzeit die Zugänglichkeit des Marktes für Einsatzfahrzeuge gewährleistet sein.

 

 

Diese Entschließung wurde mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt.