Immobilienpreise

Auch unsere jungen Hallstätterinnen und Hallstätter sollten sich noch Häuser in ihrem Heimatort leisten können!

Die Preise für Immobilien sind für uns Einheimische ohnehin schon unerschwinglich. Es ist unser Ziel dagegen anzukämpfen. Ohne Kontrolle wird es nicht funktionieren.

 

Seit Ende 2020 sind wir eine Vorbehaltsgemeinde.

Auch hier gibt es eine klare gesetzliche Handhabe! Diesen Entschluss haben wir im Gemeinderat alle gemeinsam gefasst, nun gilt es für niemanden mehr eine Ausnahme zu machen.

 

Zimmervermietungen an Touristen

Solange illegale Zimmervermietungen an Touristen in unserer Gemeinde vom Bürgermeister toleriert werden, wird die Spekulation mit Häusern, die dann nur an Touristen vermietet werden nicht aufhören. Pro forma wird ein Hauptwohnsitz angemeldet, obwohl niemand da wohnt. Gesetzlich ist es nicht erlaubt, ohne Hauptwohnsitz im Wohngebiet Privatzimmervermietung zu betreiben. Gewerbliche Vermietung im Wohngebiet ist unzulässig!

 

Zum Schutz unserer Privatzimmervermieter!

Privatzimmer vermieten heißt:

  • Nicht mehr als 10 Betten
  • Der Vermieter muss Eigentümer des Hauses (Wohnung) sein und einen Hauptwohnsitz in diesem Haus haben
  • Die Mieteinnahmen dürfen nicht die Haupteinnahmequelle sein
  • Die Betreuung der Gäste dürfen keine familienfremden Personen erledigen